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Gewährleistung & Garantie
Unser Qualitätsversprechen: Stil mit gutem Gewissen
Bei Paul Valentine steht die Langlebigkeit im Mittelpunkt unseres Designs. Um ein nahtloses Erlebnis zu gewährleisten, unterscheiden wir zwischen Ihren gesetzlichen Rechten und unserer zusätzlichen Markengarantie.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Gemäß der EU-Richtlinie 2019/771 haben alle unsere Produkte (Schmuck und Uhren) ab dem Lieferdatum eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Diese deckt alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Mängel ab. In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast bei uns, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mangelhaft war.
2. Freiwillige Herstellergarantie von Paul Valentine
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten, die davon unberührt bleiben, bieten wir eine 2-jährige gewerbliche Garantie auf bestimmte Komponenten.
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Für Schmuck:
Wir decken Herstellungs- und Materialfehler ab (z. B. defekte Verschlüsse oder Steine, die sich bei normalem Tragen lösen). -
- Ausnahmen: Normale Abnutzung, Kratzer, Verblassen der 18-Karat-Beschichtung durch Kontakt mit Chemikalien (Parfüm, Lotionen) oder versehentlicher Bruch.
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Für Uhren:
Wir behandeln das Innenwerk, die Zeiger und das Zifferblatt. -
- Ausnahmen: Batteriewechsel, Kristall- (Glas-) Bruch, Verschleiß des Armbands (Leder oder Metall) sowie Wasserschäden, die durch Überschreitung der ATM-Bewertung oder unsachgemäßen Gebrauch (z. B. offenes Kronenrad) verursacht werden.
- Zu vermeiden: Die Garantie erlischt, wenn die Uhr von einem nicht autorisierten Dritten geöffnet oder gewartet wurde.